Erbrecht
Unsere Leistungen
Anna Wurth

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Dennoch kann Beides zum Erfolg führen. Mit einem kompetenten Berater.
Bereits zu Lebzeiten Vorsorge für den Ernstfall zu treffen ist sinnvoll – nicht nur um die Vermögensnachfolge rechtzeitig im eigenen Sinne zu gestalten, sondern auch, um Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern und ihnen Probleme bei der Abwicklung des Nachlasses zu ersparen.
Nach dem Todesfall ist es besonders wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, um diese erfolgreich geltend zu machen. Aber auch seiner Pflichten sollte sich der Erbe bewusst sein, um Fehler bei der Abwicklung des Erbfalls zu vermeiden. Mit Hilfe einer umfassenden und kompetenten Beratung lässt sich daher auch die Nachsorge erfolgreich meistern.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten vor und nach dem Erbfall:
- Vertragsgestaltung lebzeitiger Verfügungen
- Testament und Erbvertrag
- Unternehmensnachfolge
- Erbschaftssteuer
- Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erbengemeinschaft
- Erbenhaftung
- Nachlasspflegschaft, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
- Testamentsvollstreckung
- Vermächtnisse und Auflagen
- Internationales Erbrecht
- Digitaler Nachlass